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General Sozialkampf

Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit!

In Karlsruhe werden seit April 2023 drei Sozialarbeiter*innen des Fanprojektes durch die Staatsanwaltschaft drangsaliert: Sie wurden vorgeladen und müssen nun mutmaßlich gegen ihre Klient*innen, also Fußballfans des Karlsruher SC, aussagen und diese belasten. Die Begründung: Pyrotechnik im Stadion. Die Auswirkungen auf die Arbeit der Sozialarbeiter*innen: Fatal. Jeglicher Versuch einer vertrauensvollen Beziehung, also die Arbeitsgrundlage nahezu jeder sozialen Arbeit wird dadurch zerstört. Adressat*innen der Sozialen Arbeit können nie sicher sein, ob ihr*e Sozialarbeiter*in wegen Nichtigkeiten durch die Institutionen des Staates vorgeladen werden. Der Staat zerstört mit diesem repressiven Vorgehen die Arbeitsgrundlage von Sozialarbeiter*innen!

Solidarität mit den betroffenen Kolleg*innen in Karlsruhe!

Ein Zeugnisverweigerungsrecht stellt dabei eine gesetzliche Grundlage dar, auf Basis derer bestimmte Berufsgruppen ihre Aussage bei strafrechtlichen Vorladungen verweigern dürfen – bekanntestes Beispiel sind wohl Ärzt*innen. Ebenso wird dieses Recht beispielsweise Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Apotheker*innen oder Psychotherapeut*innen gewährt. Ebenso wird Sozialarbeiter*innen in wenigen Funktionen das Recht gewährt, dies betrifft Sucht- oder Schwangerschaftsberatungskontexte. Ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen existiert in Deutschland nicht! Zugrunde liegt dabei ein Urteil von 1973, in dem die Soziale Arbeit als Berufsgruppe ohne Berufsethos eingeordnet wird. Eine sehr fragwürdige Argumentation in Zeiten, in denen sich Soziale Arbeit über einen Berufsethos definiert. Dies führt dazu, dass Sozialarbeiter*innen regelmäßig, oftmals wegen Nichtigkeiten, der Repression ausgesetzt sind und die Soziale Arbeit an sich darunter leidet.

Als Gruppe die sich maßgeblich aus dem sozialen Bereich rekrutiert schließen wir uns daher an: Wir fordern ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit!

Weitere Infos findet ihr beim Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit, unter anderem beim DBSH!

Soziale Arbeit muss immer auch als das begriffen werden, was diese im kapitalistischen System darstellt: eine Institution, die sowohl Ordnungs- als auch Normgebend ist. Ebenso agiert sie bei der Gewinnung beziehungsweise der Aufrechterhaltung von Arbeitskraft. Die soziale Arbeit stabilisiert also das System.

Prekäre Verhältnisse sind das große Arbeitsgebiet der Sozialen Arbeit – viele Probleme, die Menschen zu Adressat*innen der Sozialen Arbeit machen, lassen sich direkt oder indirekt auf die Verhältnisse, in denen die Menschen leben, zurückführen. Nun sind prekäre Verhältnisse in ihrer Entstehung untrennbar von den gesellschaftlichen Bedingungen, in denen sie sich befinden anhängig – die Soziale Arbeit hilft also einerseits den Menschen, während sie gleichzeitig die prekären Verhältnisse stützt!

Ein Zeugnisverweigerungsrecht muss für eine bessere Soziale Arbeit erkämpft werden. Um die Probleme an der Wurzel anzugehen, muss jedoch mehr passieren: Kapitalistische Systeme sind immer mit prekären Klassengesellschaften verbunden. Zeugnisverweigerungsrecht ist also nicht das Ziel, sondern erst der Anfang: Für eine revolutionäre Soziale Arbeit und einen Bruch mit dem Kapitalismus!