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Bürgergeld Mythen

Bürgergeld-Mythen

Übersicht:

1. „Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind erwerbslos.“

2. „Wer Bürgergeld bekommt, hat den ganzen Tag frei.“

3. „Durch Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr.“

4. „Menschen im Leistungsbezug bekommen alles vom Amt gezahlt.“

5. „Bürgergeld kostet den Staat und die Steuerzahler*innen unverhältnismäßig viel.“

6. „Strenge Sanktionen sind notwendig, um die Arbeitsmotivation zu erhöhen.“

Quellen

 

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1. „Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind erwerbslos.“

FALSCH! Von den 5,4 Mio. Bürgergeldbeziehenden haben 860 000 Menschen einen Job, bei welchem das Gehalt so gering ist, dass sie zusätzlich Bürgergeld beziehen (müssen). Hinzu kommen fast 2 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern im Leistungsbezug sind sowie rund 1,6 Millionen Menschen, die aktuell wegen Krankheit o.ä. nicht erwerbsfähig sind. Weniger als 1/4 der Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind also im klassischen Sinne erwerbslos. (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 30).

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2. „Wer Bürgergeld bekommt, hat den ganzen Tag frei.“

FALSCH! Mit dem Bürgergeldbezug geht einiges an Pflichten einher. Wer Bürgergeld bezieht, muss regelmäßig Termine beim zuständigen Jobcenter und Vorstellungsgespräche wahrnehmen, Bewerbungen schreiben, stets erreichbar und vor Ort sein sowie an vom Jobcenter vorgegebenen Maßnahmen (Schulungen, Kurse, etc.) teilnehmen. Wer zu einem Termin nicht erscheint oder eine Maßnahme/Job ablehnt, dem kann das Geld gekürzt werden. Auch eine Ortsabwesenheit (z.B. Besuch bei der Familie) muss angekündigt und vom Jobcenter genehmigt werden (maximal 3 Wochen im Jahr). Wer unangekündigt wegfährt, kann den kompletten Anspruch auf Bürgergeld (inklusive Wohnkosten & Krankenversicherungsschutz) verlieren (vgl. Servicestelle SGB II 2023)

Nicht die Lebensbedingungen, Qualifikationen und Interessen bestimmen die Auswahl der Jobvorschläge und Maßnahmen, sondern allein die „Zumutbarkeit“ eines Jobs, z.B. zählen Arbeitsplätze mit bis zu 3 Stunden Fahrtweg pro Tag als „zumutbar“. Es sind aber nicht nur die Verpflichtungen, Termine und Maßnahmen, die die Tage füllen, häufig kommen Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeiten, also sogenannte unbezahlte Care-Arbeit noch oben drauf, sowie Krankheit oder Lohnarbeit (Stichwort: Aufstocker*innen). Beispielsweise beziehen 900.000 Alleinerziehende (1/3 aller Alleinerziehenden) Bürgergeld, einen freien Tag haben diese allerdings nicht (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 30).

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3. „Durch Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr.“

FALSCH! Akteure wie CDU/CSU und Co. präsentierten in der Vergangenheit immer wieder Rechnungen, die beweisen sollten, dass Menschen mit einem Vollzeitjob gleich viel Geld erhalten wie Bürgergeldbeziehende. In all diesen Rechnungen wurde außer Acht gelassen, dass ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht. Die CSU behauptete in einem Beispiel ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttolohn von 2520€ hätte unterm Strich nur 1 Euro mehr im Monat als Bürgergeldbeziehende. Der Arbeitnehmer im Beispiel hätte allerdings Anspruch auf aufstockende Leistungen und mit diesen knapp 350€ mehr (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 38 ff.).

Das Ergebnis dieser fehler- und lückenhaften Erzählungen ist eine Verschiebung des Diskurses. In der Realität sind nämlich 860.000 Menschen und somit ein großer Teil der Bürgergeldbeziehenden sogenannte Aufstocker*innen (vgl. ebd., S. 30). Und genau hier liegt der eigentliche Skandal! Wenn Menschen in Arbeit von Armut betroffen sind, muss die Forderung sein die Löhne zu erhöhen und nicht den Bürgergeldsatz UNTER das Existenzminimum zu senken, denn dadurch ändert sich für Arbeiter*innen nichts. Stattdessen ermöglichen solche Bürgergeld-Debatten das Umgehen der Diskussion um angemessene Löhne.

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4. „Menschen im Leistungsbezug bekommen alles vom Amt gezahlt.“

FALSCH! Bürgergeldbezieher*innen müssen vieles selbst zahlen, unter anderem Stromkosten sowie Heizkosten, wenn diese nicht der „angemessenen“ (Jobcenter-Sprache) Höhe entsprechen. Als es 2022 aufgrund der hohen Energiepreise für alle  sozialversicherungpflichtigen Beschäftigten eine Pauschale über 300€ gab, gingen Leistungsbezieher*innen leer aus, ihre Strom- und teilweise Heizkosten mussten sie trotzdem zahlen (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 186). Auch die Miete wird nicht bedingungslos und in jeder Höhe vom Jobcenter übernommen, sondern muss unter der in der jeweiligen Stadt festgelegten Mietobergrenze  liegen aka „angemessen“ sein (In Stuttgart liegt diese für eine alleinlebende Person bei 566€ Kaltmiete (vgl.  Landeshauptstadt Stuttgart 2024)). Wer in einer zu „teuren“ Wohnung lebt und Bürgergeld beantragt, kann nach einem Jahr zum Umzug in eine günstigere Wohnung gezwungen werden. Wohnraum zu finden ist schon für Menschen mit mittlerem Einkommen schwierig, wer nun auch noch alle Wohnungen über der Mietobergrenze aussortieren muss, hat kaum mehr eine Chance.

Der Bürgergeldsatz ist so knapp bemessen, dass Sonderausgaben nicht zu stemmen sind. Wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputt gehen, können Bezieher*innen meist nur auf ein Darlehen beim Jobcenter hoffen, das natürlich vollständig zurückgezahlt werden muss und welches auch einfach abgelehnt werden kann. Ebenso wie Anträge für (medizinische) Mehrbedarfe: Diese werden ebenfalls oft nicht nachvollziehbar (und nicht selten sogar rechtswidrig) abgelehnt.

Geld fehlt also bereits für existentielle Dinge wie Gesundheitsversorgung, warmer Wohnraum und Haushaltsausstattung, hinzu kommt der Ausschluss bei Freizeit- und Kulturangeboten. Besonders hart trifft dies Familien mit Kindern, die ihren Kindern keine kostspieligen Hobbys, Ausflüge, ausgewogene Ernährung, Förderungen und ähnliches finanzieren können.

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5. „Bürgergeld kostet den Staat und die Steuerzahler*innen unverhältnismäßig viel.“

FALSCH! Häufig werden in der Debatte verschiedenste Zahlen genannt und Dinge durcheinander gebracht. Mal wird von 20, mal von 50 Milliarden an jährlichen Kosten gesprochen. Es ist auch nicht ganz einfach, denn während der Regelsatz vom Bund gezahlt wird, werden die Wohnkosten größtenteils von den Bundesländern gezahlt.

In Zahlen: 2024 wurden 45 Milliarden des Bundeshaushalts für Bürgergeld eingeplant, für Verteidigungskosten im Vergleich 72 Milliarden (vgl. Bundesministerium der Verteidigung 2024)

Von den 45 Milliarden, gehen nur ca. 23 Milliarden als Auszahlungsbeträge an die Bezieher*innen. 10 Milliarden werden für die Kosten der Unterkunft (Miete & Heizkosten) aufgewandt, also gehen diese letztendlich vor allem an Immobilien- und Energiekonzerne. Da auch Bürgergeldbeziehende Mehrwertsteuer zahlen, fließen übrigens ca. 1/5 des ausgezahlten Bürgergelds zurück in die Staatskasse (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S.62).

Der Bürgergeldbezug führt bereits jetzt zwangsläufig zu einem Leben in Armut. Am Existenzminimum einzusparen ist nicht nur unmenschlich, es ist auch unlogisch. Warum von Armen das Letzte nehmen, wenn Andere auf einem Milliardenvermögen sitzen.

Seit Aussetzung der Vermögenssteuer (1996) sind dadurch 380 Milliarden Euro verloren (oder für Superreiche gewonnen) gegangen. Übrigens: In Deutschland leben über 130 Milliardär*innen und über 1,6 Millionen Millionär*innen, während die ärmere HÄLFTE der Bevölkerung in Deutschland gerade einmal 1,3% des Gesamtvermögens besitzt (vgl. ZEPPERITZ, Volker 2024)

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6. „Strenge Sanktionen sind notwendig, um die Arbeitsmotivation zu erhöhen.“

FALSCH! Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass Sanktionen zu mehr Motivation oder Arbeitsvermittlungen führen, im Gegenteil. Eine Studie von sanktionsfrei e.V. zeigte, dass die Sanktionen vor allem zu psychischen Belastungen, Ängsten und Druck führen, aber weder motivierend noch „abschreckend“ wirken (vgl. Sanktionsfrei e.V. 2022).

Worüber sprechen wir bei Sanktionen eigentlich? Letztendlich sind es Geldkürzungen, die verhängt werden, wenn gegen die „Mitwirkungspflichten verstoßen wird.

“Meldeversäumnis”: Termin verpasst -> 30% Kürzung für einen Monat

„Pflichtverletzung“: Ablehnung oder Abbruch eines Jobs oder Maßnahme -> 30% Kürzung für 3 Monate (vgl. SÜDKURIER 2025)

70% aller Sanktionen werden aufgrund von Terminversäumnissen verhängt (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S 160). Schon ein verpasster Termin kann dazu führen, dass man UNTER dem Existenzminimum leben muss. Und da sind wir schon beim Kern des Problems: Wenn etwas als Existenzminimum zählt, darf dies nicht gekürzt werden, denn Menschen unterhalb des Existenzminimums (und ihre Kinder, Angehörigen, Partner*innen etc. gleich mit) zu zwingen, ist menschenunwürdig! Dazu kommt, dass ein Großteil der verhängten Sanktionen rechtswidrig sind, allerdings sind Wissen, Zeit und Kapazitäten nötig, um dagegen angehen zu können (vgl. ebd., S.206).

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Quellen:

BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG: 2024: Verteidigungshaushalt 2024, https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt)

Landeshauptstadt Stuttgart 2024: Geldleistungen, https://www.stuttgart.de/leben/arbeit/geldleistungen.php

Sanktionsfrei e.V. 2022: HARTZ PLUS: EINE STUDIE ÜBER DIE AUSWIRKUNGEN VON HARTZ-IVSANKTIONEN, file:///C:/Users/User/Downloads/policy_paper_hartzplus.pdf

Servicestelle SGB II 2023: Fragen und Antworten zum Bürgergeld, https://tinyurl.com/29ja5x98, 20.01.2025

STEINHAUS, Helena/CORNELSEN, Claudia 2023: Es braucht nicht viel. Wie wir unseren Sozialstaat demokratisch, fair & armutsfest machen.

SÜDKURIER 2025: Bürgergeld-Sanktionen 2025: Wann drohen Leistungsminderungen? https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-sanktionen-2025-wann-drohen-leistungsminderungen-7-1-25;art1373668,12272953, 20.01.2025

ZEPPERITZ, Volker 2024: https://www.mein-grundeinkommen.de/magazin/vermoegen-ist-privatsache-von-wegen?gad_source=1&gc, 20.01.2025