FALSCH! Bürgergeldbezieher*innen müssen vieles selbst zahlen, unter anderem Stromkosten sowie Heizkosten, wenn diese nicht der „angemessenen“ (Jobcenter-Sprache) Höhe entsprechen. Als es 2022 aufgrund der hohen Energiepreise für alle sozialversicherungpflichtigen Beschäftigten eine Pauschale über 300€ gab, gingen Leistungsbezieher*innen leer aus, ihre Strom- und teilweise Heizkosten mussten sie trotzdem zahlen (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 186). Auch die Miete wird nicht bedingungslos und in jeder Höhe vom Jobcenter übernommen, sondern muss unter der in der jeweiligen Stadt festgelegten Mietobergrenze liegen aka „angemessen“ sein (In Stuttgart liegt diese für eine alleinlebende Person bei 566€ Kaltmiete (vgl. Landeshauptstadt Stuttgart 2024)). Wer in einer zu „teuren“ Wohnung lebt und Bürgergeld beantragt, kann nach einem Jahr zum Umzug in eine günstigere Wohnung gezwungen werden. Wohnraum zu finden ist schon für Menschen mit mittlerem Einkommen schwierig, wer nun auch noch alle Wohnungen über der Mietobergrenze aussortieren muss, hat kaum mehr eine Chance.
Der Bürgergeldsatz ist so knapp bemessen, dass Sonderausgaben nicht zu stemmen sind. Wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputt gehen, können Bezieher*innen meist nur auf ein Darlehen beim Jobcenter hoffen, das natürlich vollständig zurückgezahlt werden muss und welches auch einfach abgelehnt werden kann. Ebenso wie Anträge für (medizinische) Mehrbedarfe: Diese werden ebenfalls oft nicht nachvollziehbar (und nicht selten sogar rechtswidrig) abgelehnt.
Geld fehlt also bereits für existentielle Dinge wie Gesundheitsversorgung, warmer Wohnraum und Haushaltsausstattung, hinzu kommt der Ausschluss bei Freizeit- und Kulturangeboten. Besonders hart trifft dies Familien mit Kindern, die ihren Kindern keine kostspieligen Hobbys, Ausflüge, ausgewogene Ernährung, Förderungen und ähnliches finanzieren können.