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Bürgergeld Mythen

2. „Wer Bürgergeld bekommt, hat den ganzen Tag frei.“

FALSCH! Mit dem Bürgergeldbezug geht einiges an Pflichten einher. Wer Bürgergeld bezieht, muss regelmäßig Termine beim zuständigen Jobcenter und Vorstellungsgespräche wahrnehmen, Bewerbungen schreiben, stets erreichbar und vor Ort sein sowie an vom Jobcenter vorgegebenen Maßnahmen (Schulungen, Kurse, etc.) teilnehmen. Wer zu einem Termin nicht erscheint oder eine Maßnahme/Job ablehnt, dem kann das Geld gekürzt werden. Auch eine Ortsabwesenheit (z.B. Besuch bei der Familie) muss angekündigt und vom Jobcenter genehmigt werden (maximal 3 Wochen im Jahr). Wer unangekündigt wegfährt, kann den kompletten Anspruch auf Bürgergeld (inklusive Wohnkosten & Krankenversicherungsschutz) verlieren (vgl. Servicestelle SGB II 2023)

Nicht die Lebensbedingungen, Qualifikationen und Interessen bestimmen die Auswahl der Jobvorschläge und Maßnahmen, sondern allein die „Zumutbarkeit“ eines Jobs, z.B. zählen Arbeitsplätze mit bis zu 3 Stunden Fahrtweg pro Tag als „zumutbar“. Es sind aber nicht nur die Verpflichtungen, Termine und Maßnahmen, die die Tage füllen, häufig kommen Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeiten, also sogenannte unbezahlte Care-Arbeit noch oben drauf, sowie Krankheit oder Lohnarbeit (Stichwort: Aufstocker*innen). Beispielsweise beziehen 900.000 Alleinerziehende (1/3 aller Alleinerziehenden) Bürgergeld, einen freien Tag haben diese allerdings nicht (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 30).