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Bürgergeld Mythen

Bürgergeld-Mythen

Übersicht:

1. „Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind erwerbslos.“

2. „Wer Bürgergeld bekommt, hat den ganzen Tag frei.“

3. „Durch Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr.“

4. „Menschen im Leistungsbezug bekommen alles vom Amt gezahlt.“

5. „Bürgergeld kostet den Staat und die Steuerzahler*innen unverhältnismäßig viel.“

6. „Strenge Sanktionen sind notwendig, um die Arbeitsmotivation zu erhöhen.“

Quellen

 

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1. „Alle Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind erwerbslos.“

FALSCH! Von den 5,4 Mio. Bürgergeldbeziehenden haben 860 000 Menschen einen Job, bei welchem das Gehalt so gering ist, dass sie zusätzlich Bürgergeld beziehen (müssen). Hinzu kommen fast 2 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern im Leistungsbezug sind sowie rund 1,6 Millionen Menschen, die aktuell wegen Krankheit o.ä. nicht erwerbsfähig sind. Weniger als 1/4 der Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind also im klassischen Sinne erwerbslos. (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 30).

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2. „Wer Bürgergeld bekommt, hat den ganzen Tag frei.“

FALSCH! Mit dem Bürgergeldbezug geht einiges an Pflichten einher. Wer Bürgergeld bezieht, muss regelmäßig Termine beim zuständigen Jobcenter und Vorstellungsgespräche wahrnehmen, Bewerbungen schreiben, stets erreichbar und vor Ort sein sowie an vom Jobcenter vorgegebenen Maßnahmen (Schulungen, Kurse, etc.) teilnehmen. Wer zu einem Termin nicht erscheint oder eine Maßnahme/Job ablehnt, dem kann das Geld gekürzt werden. Auch eine Ortsabwesenheit (z.B. Besuch bei der Familie) muss angekündigt und vom Jobcenter genehmigt werden (maximal 3 Wochen im Jahr). Wer unangekündigt wegfährt, kann den kompletten Anspruch auf Bürgergeld (inklusive Wohnkosten & Krankenversicherungsschutz) verlieren (vgl. Servicestelle SGB II 2023)

Nicht die Lebensbedingungen, Qualifikationen und Interessen bestimmen die Auswahl der Jobvorschläge und Maßnahmen, sondern allein die „Zumutbarkeit“ eines Jobs, z.B. zählen Arbeitsplätze mit bis zu 3 Stunden Fahrtweg pro Tag als „zumutbar“. Es sind aber nicht nur die Verpflichtungen, Termine und Maßnahmen, die die Tage füllen, häufig kommen Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeiten, also sogenannte unbezahlte Care-Arbeit noch oben drauf, sowie Krankheit oder Lohnarbeit (Stichwort: Aufstocker*innen). Beispielsweise beziehen 900.000 Alleinerziehende (1/3 aller Alleinerziehenden) Bürgergeld, einen freien Tag haben diese allerdings nicht (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 30).

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3. „Durch Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr.“

FALSCH! Akteure wie CDU/CSU und Co. präsentierten in der Vergangenheit immer wieder Rechnungen, die beweisen sollten, dass Menschen mit einem Vollzeitjob gleich viel Geld erhalten wie Bürgergeldbeziehende. In all diesen Rechnungen wurde außer Acht gelassen, dass ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht. Die CSU behauptete in einem Beispiel ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttolohn von 2520€ hätte unterm Strich nur 1 Euro mehr im Monat als Bürgergeldbeziehende. Der Arbeitnehmer im Beispiel hätte allerdings Anspruch auf aufstockende Leistungen und mit diesen knapp 350€ mehr (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 38 ff.).

Das Ergebnis dieser fehler- und lückenhaften Erzählungen ist eine Verschiebung des Diskurses. In der Realität sind nämlich 860.000 Menschen und somit ein großer Teil der Bürgergeldbeziehenden sogenannte Aufstocker*innen (vgl. ebd., S. 30). Und genau hier liegt der eigentliche Skandal! Wenn Menschen in Arbeit von Armut betroffen sind, muss die Forderung sein die Löhne zu erhöhen und nicht den Bürgergeldsatz UNTER das Existenzminimum zu senken, denn dadurch ändert sich für Arbeiter*innen nichts. Stattdessen ermöglichen solche Bürgergeld-Debatten das Umgehen der Diskussion um angemessene Löhne.

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4. „Menschen im Leistungsbezug bekommen alles vom Amt gezahlt.“

FALSCH! Bürgergeldbezieher*innen müssen vieles selbst zahlen, unter anderem Stromkosten sowie Heizkosten, wenn diese nicht der „angemessenen“ (Jobcenter-Sprache) Höhe entsprechen. Als es 2022 aufgrund der hohen Energiepreise für alle  sozialversicherungpflichtigen Beschäftigten eine Pauschale über 300€ gab, gingen Leistungsbezieher*innen leer aus, ihre Strom- und teilweise Heizkosten mussten sie trotzdem zahlen (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S. 186). Auch die Miete wird nicht bedingungslos und in jeder Höhe vom Jobcenter übernommen, sondern muss unter der in der jeweiligen Stadt festgelegten Mietobergrenze  liegen aka „angemessen“ sein (In Stuttgart liegt diese für eine alleinlebende Person bei 566€ Kaltmiete (vgl.  Landeshauptstadt Stuttgart 2024)). Wer in einer zu „teuren“ Wohnung lebt und Bürgergeld beantragt, kann nach einem Jahr zum Umzug in eine günstigere Wohnung gezwungen werden. Wohnraum zu finden ist schon für Menschen mit mittlerem Einkommen schwierig, wer nun auch noch alle Wohnungen über der Mietobergrenze aussortieren muss, hat kaum mehr eine Chance.

Der Bürgergeldsatz ist so knapp bemessen, dass Sonderausgaben nicht zu stemmen sind. Wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputt gehen, können Bezieher*innen meist nur auf ein Darlehen beim Jobcenter hoffen, das natürlich vollständig zurückgezahlt werden muss und welches auch einfach abgelehnt werden kann. Ebenso wie Anträge für (medizinische) Mehrbedarfe: Diese werden ebenfalls oft nicht nachvollziehbar (und nicht selten sogar rechtswidrig) abgelehnt.

Geld fehlt also bereits für existentielle Dinge wie Gesundheitsversorgung, warmer Wohnraum und Haushaltsausstattung, hinzu kommt der Ausschluss bei Freizeit- und Kulturangeboten. Besonders hart trifft dies Familien mit Kindern, die ihren Kindern keine kostspieligen Hobbys, Ausflüge, ausgewogene Ernährung, Förderungen und ähnliches finanzieren können.

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5. „Bürgergeld kostet den Staat und die Steuerzahler*innen unverhältnismäßig viel.“

FALSCH! Häufig werden in der Debatte verschiedenste Zahlen genannt und Dinge durcheinander gebracht. Mal wird von 20, mal von 50 Milliarden an jährlichen Kosten gesprochen. Es ist auch nicht ganz einfach, denn während der Regelsatz vom Bund gezahlt wird, werden die Wohnkosten größtenteils von den Bundesländern gezahlt.

In Zahlen: 2024 wurden 45 Milliarden des Bundeshaushalts für Bürgergeld eingeplant, für Verteidigungskosten im Vergleich 72 Milliarden (vgl. Bundesministerium der Verteidigung 2024)

Von den 45 Milliarden, gehen nur ca. 23 Milliarden als Auszahlungsbeträge an die Bezieher*innen. 10 Milliarden werden für die Kosten der Unterkunft (Miete & Heizkosten) aufgewandt, also gehen diese letztendlich vor allem an Immobilien- und Energiekonzerne. Da auch Bürgergeldbeziehende Mehrwertsteuer zahlen, fließen übrigens ca. 1/5 des ausgezahlten Bürgergelds zurück in die Staatskasse (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S.62).

Der Bürgergeldbezug führt bereits jetzt zwangsläufig zu einem Leben in Armut. Am Existenzminimum einzusparen ist nicht nur unmenschlich, es ist auch unlogisch. Warum von Armen das Letzte nehmen, wenn Andere auf einem Milliardenvermögen sitzen.

Seit Aussetzung der Vermögenssteuer (1996) sind dadurch 380 Milliarden Euro verloren (oder für Superreiche gewonnen) gegangen. Übrigens: In Deutschland leben über 130 Milliardär*innen und über 1,6 Millionen Millionär*innen, während die ärmere HÄLFTE der Bevölkerung in Deutschland gerade einmal 1,3% des Gesamtvermögens besitzt (vgl. ZEPPERITZ, Volker 2024)

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6. „Strenge Sanktionen sind notwendig, um die Arbeitsmotivation zu erhöhen.“

FALSCH! Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass Sanktionen zu mehr Motivation oder Arbeitsvermittlungen führen, im Gegenteil. Eine Studie von sanktionsfrei e.V. zeigte, dass die Sanktionen vor allem zu psychischen Belastungen, Ängsten und Druck führen, aber weder motivierend noch „abschreckend“ wirken (vgl. Sanktionsfrei e.V. 2022).

Worüber sprechen wir bei Sanktionen eigentlich? Letztendlich sind es Geldkürzungen, die verhängt werden, wenn gegen die „Mitwirkungspflichten verstoßen wird.

“Meldeversäumnis”: Termin verpasst -> 30% Kürzung für einen Monat

„Pflichtverletzung“: Ablehnung oder Abbruch eines Jobs oder Maßnahme -> 30% Kürzung für 3 Monate (vgl. SÜDKURIER 2025)

70% aller Sanktionen werden aufgrund von Terminversäumnissen verhängt (vgl. STEINHAUS/CORNELSEN 2023, S 160). Schon ein verpasster Termin kann dazu führen, dass man UNTER dem Existenzminimum leben muss. Und da sind wir schon beim Kern des Problems: Wenn etwas als Existenzminimum zählt, darf dies nicht gekürzt werden, denn Menschen unterhalb des Existenzminimums (und ihre Kinder, Angehörigen, Partner*innen etc. gleich mit) zu zwingen, ist menschenunwürdig! Dazu kommt, dass ein Großteil der verhängten Sanktionen rechtswidrig sind, allerdings sind Wissen, Zeit und Kapazitäten nötig, um dagegen angehen zu können (vgl. ebd., S.206).

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Quellen:

BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG: 2024: Verteidigungshaushalt 2024, https://www.bmvg.de/de/themen/verteidigungshaushalt)

Landeshauptstadt Stuttgart 2024: Geldleistungen, https://www.stuttgart.de/leben/arbeit/geldleistungen.php

Sanktionsfrei e.V. 2022: HARTZ PLUS: EINE STUDIE ÜBER DIE AUSWIRKUNGEN VON HARTZ-IVSANKTIONEN, file:///C:/Users/User/Downloads/policy_paper_hartzplus.pdf

Servicestelle SGB II 2023: Fragen und Antworten zum Bürgergeld, https://tinyurl.com/29ja5x98, 20.01.2025

STEINHAUS, Helena/CORNELSEN, Claudia 2023: Es braucht nicht viel. Wie wir unseren Sozialstaat demokratisch, fair & armutsfest machen.

SÜDKURIER 2025: Bürgergeld-Sanktionen 2025: Wann drohen Leistungsminderungen? https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-sanktionen-2025-wann-drohen-leistungsminderungen-7-1-25;art1373668,12272953, 20.01.2025

ZEPPERITZ, Volker 2024: https://www.mein-grundeinkommen.de/magazin/vermoegen-ist-privatsache-von-wegen?gad_source=1&gc, 20.01.2025

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Bürgergeld General Sozialkampf

Bürgergeld sichert Armut und Exklusion statt Existenz

Bereits mit der Agenda 2010 sollte vor über 20 Jahren das deutsche Sozialsystem „reformiert“ werden. Damals legte das Bundesverfassungsgericht fest, dass jede*r Hilfsbedürftige ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum habe. Das Ergebnis war die Einführung von Hartz IV, was viele Menschen jedoch in die Armut drängte und ihnen ihre Zukunftsperspektiven nahm.

2022 sollte es dann erneut eine Reform geben. Wieder wurde sie als bedeutende Veränderung beworben und als „die größte“ (Die Grünen) und „wichtigste“ (FDP) Sozialreform bezeichnet. Besonders die SPD wollte Hartz IV endlich „überwinden“. Dabei ging es nicht um die Überwindung einer stigmatisierenden und armutsfestigenden Praxis, sondern vielmehr um ein symbolisches Überwinden. Dafür reichte letztendlich wohl ein neuer Name: Bürgergeld.

Viel Veränderung brachte der neue Gesetzentwurf in der Realität nicht. Ganz im Gegenteil: Die zentralen Punkte, wie Höhe und Umfang der Leistungen, das bürokratische Antragsverfahren, sogenannte Mitwirkungspflichten und die Sanktionspraxis wurden kaum geändert.

Bereits zu Hartz-IV Zeiten wurde die Bemessungspraxis der Regelsätze, die sich an den Ausgaben der untersten Einkommensgruppe und somit Menschen, die bereits in Armut lebten, orientierte, vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Bis heute hat sich diese Berechnungsmethode kaum verändert. In der Referenzgruppe, die als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze dient, befinden sich unter anderem Menschen, die ein Recht auf aufstockende Leistungen hätten. Obwohl sie unter dem gesetzlichen Existenzminimum leben, können sie dieses Recht aufgrund von Unwissenheit oder bürokratischen Hürden nicht in Anspruch nehmen.

Die Regelsätze stiegen mit Einführung des Bürgergelds bei Alleinlebenden zwar um 53€ an und wurden als Erhöhung verkauft, aber eine tatsächliche finanzielle Verbesserung ergibt sich daraus mit Blick auf Inflation und immer weiter steigenden Lebenserhaltungskosten nicht. Denn diese Erhöhung war in der Realität eine verspätete Anpassung an die explodierenden Kosten nach Beginn des Kriegs in der Ukraine. Während im Juli 2022 der Grundfreibetrag an den neuen Höchstwert der Inflationsrate seit 1974 angepasst wurde, wurden die Hartz-IV Regelsätze einfach weiterhin um mickrige 3€ erhöht. Die Regelsatzerhöhung um 53€ war also nach Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Pflicht und diese konnte mit Einführung des Bürgergelds von der Ampelregierung schlichtweg nicht mehr ignoriert werden.

Statt sich an gesetzliche Pflichten zu halten und dafür zu sorgen, dass das Bürgergeld eine tatsächliche Existenzsicherung darstellt und betroffene Menschen nicht in Armut und somit Exklusion gedrängt werden, hetzen Politiker*innen immer wieder gegen Bürgergeldbeziehende.

Diese Hetze und das ständige Infragestellen des Existenzminimums ermöglichen einigen Wenigen Profit, da der Niedriglohnsektor so weiter ausgebaut werden kann, die neoliberale Ideologie weiter verbreitet und das kapitalistische System stabilisiert wird. Denn letztendlich dienen Sozialleistungen wie das Bürgergeld nur zur Linderung der durch den Kapitalismus entstehenden prekären Lebenslagen und niemals zur Behebung der Ursachen. Die eigentliche Kritik gilt also einem System, das Menschen nach ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit unterteilt und den Reichtum einiger Weniger durch die Armut vieler anderer erst ermöglicht. Zudem dient es den Profiteuren der kapitalistischen Politik Menschen in prekären Lebenslagen gegeneinander auszuspielen.

Statt sich zu fragen, warum vermögende Politiker*innen neben einem mehr als ausreichenden Gehalt noch Lobbyeinnahmen verzeichnen, warum Vorstände sich millionenschwere Boni auszahlen können, warum es immer mehr Multimilliardär*innen gibt, während gleichzeitig immer mehr Menschen in Armut leben, werden Sozialleistungen wie das Bürgergeld oder auch Asylbewerberleistungen zum Problem erklärt. So werden beispielsweise 100% Sanktionierungen von Bürgergeldempfänger*innen, also die komplette Aussetzung des Bürgergelds, als effektive Sparmaßnahme verkauft und keine*r spricht mehr über milliardenschwere Vermögen, ausbeuterische Lohnverhältnisse und all die Probleme, die aus dem Kapitalismus resultieren.

Das heißt für uns: Auch wenn wir uns für höhere Regelsätze, einen Abbau der bürokratischen Hürden und gegen Sanktionen einsetzen, wollen wir zeitgleich darstellen, dass das ursprüngliche Problem Armut ist, die im Kapitalismus notwendig für dessen Erhaltung ist.

Gerade in Zeiten der Krise und des Rechtsrucks ist es wichtig, auf Missstände wie steigende Armut und immer prekärer werdende Lebenslagen aufmerksam zu machen, sie nicht als naturgegeben zu betrachten und neoliberale Narrative aufzudecken und zu kritisieren. Denn Armut bedeutet mehr als nur keine finanziellen Mittel zu haben, es bedeutet ein höheres Risiko krank zu werden, weniger Beteiligungsmöglichkeit an politischen, gesellschaftlichen und sozialen Prozessen. Armut bedeutet in einer Welt, an der an allen Ecken Konsumzwang herrscht und immer mehr öffentliche Räume privatisiert werden vor allem eins: Exklusion. Dieser Exklusion wird durch das Bürgergeld keineswegs entgegengewirkt. Im Gegenteil: Die Ampelkoalition hat es durch ihre „größte und wichtigste Sozialreform“ geschafft, Armut und die daraus entstehende Exklusion weiter zu verfestigen.

Leider bedeutet das Scheitern der Ampelkoalition kein Ende dieser menschenfeindlichen Politik. Das (Wieder-)Erstarken konservativer und rechter Parteien wie CDU und AfD bringt dieselben neoliberalen Narrative mit sich, die sich an der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Menschen orientieren. Es ist also davon auszugehen, dass Menschen in und am Rande der Armut immer weiter in prekäre Lebenslagen gedrängt, die Unterstützungen in diesen Lebenslagen gekürzt und die Zugänge erschwert werden.

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General Sozialkampf

Vortrag: Solidarische Gesundheitszentren international – Sonntag, 16.02.2025 17 Uhr

Achtung, neuer Link:

https://meet.jit.si/PoliklinikVortrag-SolidarischeGesundheitszentrenInternatiol

Online-Link: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YTNjYjlmMWUtOTI4Zi00Yzg1LWIzYTMtMGQwYjcwYzIxZmIz%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22ea773cb9-9c3a-4fcb-80fb-26ea82880d12%22%2c%22Oid%22%3a%22567f38dc-f702-4d16-89cf-1905317b2186%22%7d

Die Idee interprofessioneller Gesundheitszentren, die gemeinwesenorientiert und gesundheitsförderlich arbeiten ist die Deutschland vergleichsweise jung. Es existieren momentan nur eine Handvoll Pilotprojekte. Der Fokus liegt dabei auf Gesundheitsförderung und den sozialen Determinanten von Gesundheit. Ziel ist es zu einer Reduktion gesundheitlicher Ungleichheiten beizutragen – einen letztlich politischer Ansatz. Gleichzeitig haben sich weltweit ähnliche Ansätze entwickelt. Im Rahmen des Vortrags soll der Blick ins europäische Umland gehen, u.a. nach Frankreich, Italien und Griechenland, wobei ein Vergleich mit dem Ansatz und den Strukturen vor Ort erfolgen soll.